Richtlinien Kartenverkauf
Allgemein:
Der nachträgliche Umtausch gegen eine andere Karte, sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperre von Skiabfahrten, Seilbahn- und Liftanlagen usw. begründet keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Fahrausweise. Verlorene Fahrkarten können nicht ersetzt werden.
Für Saison-, Jahres- und 12-Monatskarten, 15-Tagepass in der Wintersaison sowie 7- und 14-Tage-Wandercard wird ein digitales Bild auf die Karte gedruckt. Dazu ist es notwendig, dass der Kartenbesitzer selbst zur Kassa kommt, bzw. ein Bild des künftigen Kartenbesitzers vorgelegt wird.
Tageskarten, Skipässe (Mehrtageskarten) sowie Saison- bzw. Jahreskarten sind nicht übertragbar.
Jede missbräuchliche Verwendung von Karten durch den Nutzer bzw. den Berechtigten hat die sofortige Sperrung zur Folge.
Das Gültigkeitsdatum von Punktekarten sowie 10- und 30-Stundenkarten ist auf der Chipkarte aufgedruckt.
Gruppen:
Gruppen ab 15 Personen erhalten den Gruppentarif.
Familienkarten:
Wenn zumindest ein Elternteil den gleichen Kartentyp erwirbt, ist – sofern im Tarifblatt angeführt – für Kinder und Jugendliche der Familie nur der “Aufpreis für Familie je Karte” zu bezahlen. Ein entsprechender Ausweis ist vorzulegen.
Ein späterer Nachkauf von Aufpreiskarten ist nicht möglich.
Rückvergütung:
Einzel-, Punkte-, Stunden-, Halbtages- und Tageskarten werden nicht rückvergütet.
Bei Sportverletzungen erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass unverzüglich nach dem Unfall an der Ausstellungskasse hinterlegt wird. Ein ärztlichtes Attest ist vorzulegen.
Die Höhe der Rückvergütung während der Gültigkeitsdauer berechnet sich wie folgt:
Hinterlegung der Wintersaisonkarte
Bis 31. Dezember 50 % des Wintersaisonkartentarifes
Bis 31. Januar 25 % des Wintersaisonkartentarifes
Ab 1. Februar keine Rückvergütung
Hinterlegung der Sommersaisonkarte
Bis 30. Juni 50 % des Sommersaisonkartentarifes
Bis 31. Juli 25 % des Sommersaisonkartentarifes
Ab 1. August keine Rückvergütung
Hinterlegung der 12-Monatskarte
Die Frist wird vom Tag der Ausstellung bis zur Hinterlegung an der Hauptkassa berechnet.
Innerhalb 2 Monate 50 % des Kaufpreises
Innerhalb 4 Monate 25 % des Kaufpreises
Nach 4 Monaten keine Rückvergütung
Bei Familienkarten berechnet sich die Höhe des Rückvergütungsanspruches des betroffenen Nutzers nach dem Preis, der für diesen Nutzer beim Gesamtpreis der Familienkarte anzusetzen war.
Chipkarten:
Alle Fahrkarten (außer Berg- und Talfahrten, Bergfahrten und Talfahrten) werden auf Chip auf gebucht.
Die Chipgebühr beträgt € 2,–, die bei Rückgabe der Chipkarte erstattet wird.
Der Chip kann auch mehrmals neu aufgeladen werden.
Bei Karten die auch bei anderen Gesellschaften gültig sind, gilt folgende Haftungseinschränkung:
Die einzelnen Leistungen innerhalb der Kartenverbünde, zu denen die Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Die Unternehmen innerhalb der Kartenverbünde, die die Karten verkaufen, handeln für die jeweils anderen Unternehmen innerhalb der Kartenverbünde nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen innerhalb der Kartenverbünde und zum Schadensersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist nur das jeweilige Unternehmen innerhalb der Kartenverbünde verpflichtet.
Die im Tarifblatt angeführten Konditionen sind Richtpreise.
Tarife inkl. Mehrwertsteuer. Irrtum, Satz-, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten.
ACHTUNG: Richtlinien für Kartenverbünde finden Sie unter:
www.vitalesland.com
www.superschnee.com
www.allgaeu-gletscher-card.de
www.snowcard.tirol.at
www.tirol-regio-card.at
Kartenverbund Tannheimer Bergbahnen/ Reuttener Seilbahnen