Allgemeine Geschäftsbedinungen
Adresse:
Reuttener Seilbahnen GmbH & Co. KG
Bergbhanstraße 18
6604 Höfen
Österreich
- Allgemeines
Ein Beförderungsvertrag wird nur zu den Bedingungen dieser AGB abgeschlossen. Widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Diese AGB, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen und die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (https://www.alpinesicherheit.at/de/FIS-Regeln/) sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS), und die Beförderungsbedingungen sind bei den Zugängen der Aufstiegshilfen und Kassen angeschlagen.
- Gültigkeit
Die Benutzung der Aufstiegshilfen (Seilbahn- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Benützung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist: Als Gründe zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) und Lawinengefahr auch Stillstand wegen vorgeschriebener Wartungsarbeiten oder technischer Störungen.
Der gültige Skipass berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehenden Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und dieser AGB. Der Skipass ist nicht übertragbar. Der nachträgliche Umtausch, die Verschiebung oder Verlängerung der Gültigkeit sind nicht möglich. Nicht gefahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.
Die Kontrolle der Gültigkeit der Skipässe erfolgt bei den Talstationen der Ausstiegshilfen, und zwar durch Lesegeräte und/oder durch die Mitarbeiter des Bergbahnunternehmens. Die Weisungen der Mitarbeiter des Bergbahnunternehmens sind zu befolgen und die Lesegeräte bestimmungsgemäß zu benutzen.
- Preise und Ermäßigungen
Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der aufliegenden Preisliste zu entnehmen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal an Weisungen der Kassenleitung gebunden ist und keine Ausnahmen machen darf. Daher können in Anlehnung an internationale Bestimmungen ermäßigte Karten (Kinder, Jugendliche und Senioren) ausnahmslos nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises (Geburtsdatum) bezogen werden. Invalide erhalten ab 60 % Behinderung (Ausweis mit Prozentangabe – Originaldokument) beim Skipass der Skiregion „Reuttener Seilbahnen“ eine Ermäßigung!
Mit dem Kauf eines namenbezogenen Skipasses stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung seiner persönlichen Daten zu und dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchliche Kartenverwendung erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist gelöscht werden.
- Berührungslose Datenträger
Alle Skitickets, ausgenommen Berg- und Talfahrt, werden ausschließlich auf berührungslosen Datenträgern ausgegeben. Die Pfandgebühr für die KeyCards beträgt € 2,00. Diese wird bei unbeschädigter Rückgabe an den Liftkassen und der Skischule 2000 bei der Talstation rückvergütet.
- Umtausch und Missbrauch
Erst beraten lassen, dann kaufen! Skipässe und Tageskarten können nicht nachträglich umgetauscht oder an andere Personen übertragen werden. Jeglichem Missbrauch folgt der Entzug der Karte. Eine Änderung der Gültigkeitsdauer bzw. Verlängerung ist nicht möglich. Bei Verlust des Skipasses erfolgt kein Ersatz.
- Haftung
Der Pistenbenützer fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
Schadenersatzansprüche können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Bahnbetreiber geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen sowie für Ersatzansprüche nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) oder dem Produkthaftungsgesetz.
Die Reuttener Seilbahnen GmbH & Co. KG haften nicht für Schäden, die durch andere Pistennutzer oder sonstige Dritte verursacht werden. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise, sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen muss mit dem Ausschluss der Beförderung gerechnet werden.
Für persönliche Gegenstände der Besucher (inklusive Ski, Snowboard etc.) wird keine Haftung übernommen.
- Pistenrettung
Die Bergung erfolgt bis zur Talstation der Reuttener Seilbahnen oder bis zum Abholort durch weiter Einsatzkräfte. Für die Pistenrettung / Bergung beziehungsweise Erstversorgung werden pauschal € 100,00 verrechnet!
- Betriebs- und Pistenschluss
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Bahnen. Mit witterungsbedingten Anlagenschließungen und eingeschränktem Skibetrieb ist vor allem zu den Randzeiten der Wintersaison zu rechnen.
Die Benutzung des Skigebietes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und daher strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Lawinensprengungen, sowie die Pistenpräparierung (zum Teil auch mit für den Skifahrer nicht sichtbaren Seilwinden) statt und es erfolgen keine Kontrollfahrten des Pistendienstes mehr.
- Rückvergütung
Nur bei einem Skiunfall erfolgt die Rückerstattung der noch verbleibenden Tage, sobald von einem hiesigen Arzt ein Attest vorgelegt wird. Wichtig ist, dass der Skipass so schnell wie möglich an den Kassen hinterlegt wird, es gilt das Hinterlegungsdatum! Das ärztliche Attest kann auch am nächsten Tag vorgelegt werden. Staffel– und Tagesskipässe werden nicht rückerstattet. Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, frühzeitiger Abreise, Krankheit, bei Betriebsstillstand einzelner Anlagen, Elementarereignissen, bzw. aufgrund von behördlicher Anordnung (z.B. bei Seuchengefahr, Epidemie, Pandemie) usw. Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während der Saison (Schneelage) bleibt vorbehalten.
- Mehrtageskarten
Mehrtageskarten werden immer über den Verbund „Hahnenkamm-Tannheimer Tal“ verkauft. Die AGBs der Reuttener Seilbahnen GmbH & Co. KG sind auch für diese anzuwenden.
Mehrtageskarten gelten nur an aufeinanderfolgenden Tagen.
- Bezahlung der Skitickets
Bargeld (Euro), Bankomatkarte (Maestro) und Kreditkarten (Visa, Mastercard)
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Bezirksgericht Reutte. Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
- Online Tickets
Beim Erwerb von Online-Tickets über Starjack.at gelten die AGBs der Firma Starjack https://starjack.at/gtc
Mit dem Einlösen des Online-Tickets bei den Reuttener Seilbahnen gelten dann die AGBs der Liftgesellschaft
- Verantwortlichkeit in nachfolgenden Tarifverbünden:
- Waldrast-Reuttener Seilbahn “
- „Hahnenkamm-Tannheimer Tal “
- „Vitales Land “
- „Allgäu Tirol Bergwelt “
- „Tirol Regio Card “
- „Tirol Snow Card “
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karten verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Zusätzlich zu den AGBs der Reuttener Seilbahnen GmbH & Co. KG gelten immer auch die AGBs des jeweiligen Kartenverbundes.
Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt.
Irrtum-, Satz-, Druckfehler, Preisänderungen und Änderung der Betriebszeiten vorbehalten.